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Freitag, 17. November 2023

Der Räuber Heigl - der "Heigl-Bande" wird der Prozess gemacht.

 

Michael Heigl

der Schwurgerichtsprozess 1854

Zuerst jedoch ein Hinweis auf die Teile der Dokumentation, die bereits veröffentlicht sind:
Hier der link auf die bisher veröffentlichten Teile zum Thema Räuber Heigl.

Foto Kretschmer; Kinderfestzug 1954
zwei königlich bayerische Gendarmen und ein böse blickender Räuber Heigl




Michael Heigl war nun also - nach einigen Wochen angeketteter Wartezeit im Kötztinger Gefängnis - unter strenger Bewachung nach Straubing gebracht worden. 

Die Hinweise auf die in diesem Beitrag angeführten Druckerzeugnisse habe ich ausnahmslos von Herrn Alfred Silberbauer aus Rimbach erhalten, der mir auch sonst immer viel an zusätzlichem Material für meine Veröffentlichungen beisteuert, Vielen Dank dafür.

In der "Allgemeinen Schwurgerichtszeitung", einem ausgesprochenen Fachblatt für Juristen, wird der Prozess gegen Michael Heigl vom Staatsanwalt Steinle aus Aichach kommentiert- auch wenn er seine Veröffentlichung erst nach Heigls Tod fertiggestellt hatte.
Von ihm erfahren wir nicht nur einen kurzen Lebenslauf, sondern - viel wichtiger - auch eine genaue Personenbeschreibung der einzelnenBandenmitglieder.
Michael Heigls "Werdegang" vom Müßiggänger hin zum Verbrecher schildert er gleich am Anfang seines mehrseitigen Beitrags. 

"Große Körperkraft, Verwegenheit und Verschmitzheit machten ihn zum gefährlichsten Verbrecher - zum Schrecken der Besitzenden. Meistens mit grauer Jägerjoppe und grünem Jagdhut bekleidet, den sicheren Stutzen übergehängt, bisweilen zum Schein einen Geschirr- oder Gemüse=Handel treibend, besuchte er ohne Scheu nicht nur Einöde, sondern auch ganze Ortschaften und was so der Mehrzahl der Wäldler, mit ihnen wo und wie sich´s ergab verkehrend, persönlich bekannt. Die reichen und Wohlhabenden fürchteten ihn und seine Rache, die Ärmeren waren ihm meistens geneigt."
Es scheint, dass sich der Staatsanwalt Steinle in seiner Einleitung - woher hätte er es auch wissen können - an den Veröffentlichungen bei den Sonntagsbeilagen bediente, weil er selbst bemerkt, dass "der Räuber von Handwerk, der sein Gewerbe mit einer gewissen wilden Romantik betreibt ...eine äußerst seltene Erscheinung geworden" sei. "Zu dieser, mehr in Räuberromanen und Spinnstuben=Erzählungen als in der Wirklichkeit existierenden Spezies gehöre jedoch Michael Heigl"
Er stellte also durchaus selber fest, dass vieles was "man" von Michael Heigl kolportierte, durchaus in die Kategorie von Räuberromanen und Spinnstubenerzählungen passte.

Diese Kategorie befeuerte er aber durchaus selber, als er mit dem Zusatz: "Man erzählte sich", solche romantisierenden Geschichten selber anführte.



Weiter beschrieb er sogar Heigls Ausweichen nach Ungarn:

Nach der - bekannten - Schilderung der Gefangennahme Heigls, berichtet Steinle - anders als der Kötztinger Gendarm Suffa in seinem Bericht - auch von er Gefangennahme der Therese Pritzls:
"Auch seine Zuhälterin Therese Pritzl, die jedoch ohne Jemand zu treffen, eine Pistole auf ihre Verfolger abgefeuert hatte, wurde mit ihm gefangen. Die Gefangenen wurden in die Fronfeste nach Straubing gebracht, um dort vor das niederbayerische Schwurgericht gestellt zu werden."
Diese Darstellung des Ablaufes ist definitiv falsch, denn die Fronfeste Straubing war damals hoffnungslos überfüllt und weigerte sich kategorisch, MH überstellt zu bekommen, was Carl von Paur in Kötzting in der Folge sicherlich viele schlaflose Nächte bereitete.

Bis hierher war der Bericht Steinles auch nur eine Wiedergabe vieler damals umlaufender "Räuberpistolen" über Michael Heigl, die er halt in der Prozessvorbereitung so gelesen hatte.
Nun aber wird er zum Zeugen des Prozessverlaufes:
Einschub
Da er am Ende seines Berichtes sogar bereits die Begnadigung und den Tod Heigls kurz erwähnt, wird nicht klar, ob er seine Berichte aus dem Prozess selber als Augenzeuge übermittelt, oder diese Details nur vom lesen oder Hören=Sagen kannte.
Einschub Ende

"So war also endlich Michael Heigl, der Rinaldo Rinaldidi des bayerischen Waldes, im Kampf mit der Obrigkeit, der er über ein Jahrzehnt Trotz geboten hatte, unterlegen. - Am 21.Juni 1854 fand die öffentliche Verhandlung gegen ihn und seine Genossen statt, zu der 87 Zeugen geladen worden waren.
Der bayerische Wald sendete Massen seiner Bewohner, um der Aburtheilung Dessen beizuwohnen, der so lange seine Geißel und sein Schrecken gewesen. Der zweite Saal faßte nicht die Kopf an Kopf dicht gedrängte Menschenmenge, die noch Vorplatz, Gänge und Stiegen anfüllten. Zahlreiche Sicherheitsmannschaft war aufgeboten und alle Eingänge mit doppelten Posten besetzt."

Einschub
Den Ausdruck "Rinaldo Rinaldini" könnte er von der Landshuter Zeitung abgekupfert haben, die ihren Prozessbericht mit diesem "Ehrentitel" überschrieb.
Einschub Ende

Auf der Anklagebank saßen: Michael Heigl, Therese Pritzl, Michael Rainer, Joseph Spiegelberger und Marianne Gruber.
Einschub: So wie Staatsanwalt Steinle bereits ganz am Anfang von "Benkendorf" als Heigls Geburtsort geschrieben hatte, macht er auch hier aus Josef Zitzelsberger einen Josef Spiegelberger.

Was aber Steinles Prozessbericht für uns so herausragend macht, ist seine genaue Personenbeschreibung der Angeklagten.

Michael Heigl

Staatsanwalt Steinle in seinem Prozessbericht


Wir haben also - damals waren Menschen nachweislich kleiner als heutzutage - einen für damalige Verhältnisse - Mann von mittlerer Größe, breit gebauter Brust und einem runden, bartlosen und vernarbten Gesicht vor uns.

Michael Rainer


Staatsanwalt Steinle in seinem Prozessbericht


Therese Pritzl und Marianne Gruber


Staatsanwalt Steinle in seinem Prozessbericht

Mir ist es in all den Jahren meiner Nachforschungen noch nicht gelungen, ab wann und weshalb, der Ausdruck der "Rout´n Res" für Therese Pritzl aufgekommen ist. Von der Personenbeschreibung des Staatsanwaltes Steinle  bis hin zu den Eigenschaften, die man der "Rout´n Res" mittlerweile angedichtet hat, ist jedenfalls ein sehr, sehr weiter Weg.
Therese Pritzl war von " kleinem gedrungenen Wuchs und voller Büste, hatte dunkle feurige Augen und braune Haare."
Interessant ist hier auch die Herausstellung der "schreiend bunten Farben", in denen Marianne Gruber gekleidet gewesen war. Selbst in Hinblick auf ihre Kleidung war Therese Pritzl damit wohl eher eine  unscheinbare Erscheinung. 

 Josef Zitzelsberger


Staatsanwalt Steinle in seinem Prozessbericht

Von den ursprünglich weit über 40 Anklagepunkten wurden hier nur noch 10 verhandelt, "theils weil die sie betreffenden Schuldanzeichen nicht für erheblich genug erachtet wurden, theils weil ihre Reate auf Ausmessung der zu verhängenden Strafe ohne wesentlichen Einfluß gewesen waren."

Dieser Prozess zog nicht nur viele interessierte Besucher an, sondern auch die Presse war entsprechend vertreten und so gibt es zum Beispiel auch von der Landshuter Zeitung einen ausführlichen Bericht über den Prozessbeginn.

Aus der Landshuter Zeitung erfahren wir zunächst die genaue Zusammensetzung des Straubinger Schwurgerichts.
Beilage zu Nro. 145 der Landshuter Zeitung

Auch dem Reporter der LZ fällt die Zuschauermenge und die umfangreichen Sicherungsmaßnahmen rund herum um den Prozess auf.


Beilage zu Nro. 145 der Landshuter Zeitung


Der Reporter der LZ beschäftigt sich ebenfalls mit dem äußeren Erscheinungsbild des Michael Heigl, versucht aber sogleich aus dessen Verhalten und Aussehen gleich noch auf  Heigls Charakter zu schließen.

Beilage zu Nro. 145 der Landshuter Zeitung


Auch von ihm findet sich eine kleine Beschreibung der Therese Pritzl und ihres Verhaltens gegenüber Michael Heigl. Eine Beschreibung, die sich erneut im Gegensatz zu den Eigenschaften befindet, die in den letzten Jahrzehnten einer  - offensichtlich konstruierten - "Routn Res" zugeschrieben wurden. Hier die Einschätzung der Landshuter Zeitung zum Auftreten der Therese Pritzl.

Beilage zu Nro. 145 der Landshuter Zeitung


Interessant an der Prozessbegleitung - ob selber gehört, oder den Prozessakten entnommen sei dahingestellt - durch den Staatsanwalt Steinle ist besonders, dass er bei den einzelnen Anklagepunkten auch Michael Heigl zu Wort kommen lässt, wenn dieser auf Aussagen von Zeugen oder Betroffenen reagiert. Über sieben der zehn  Anklagepunkte gegen Michael Heigl berichtete er dann genauer:

1. Der Versuch des Todschlages an Josef Mühlbauer von Haselstauden

Josef Mühlbauer war der erste - und wohl entscheidende - Verfolger, der Heigl bei seiner schlussendlichen Ergreifung hatte aufhalten können und dafür mit seiner Gesundheit büßen musste.


Staatsanwalt Steinle in seinem Prozessbericht


2. Der Raub dritten Grades an Anna Pritzl 

Die Beweisführung - gegen MH - in diesem Anklagepunkt erwies sich als schwierig, da Heigls Beteiligung nur auf einer Aussage Rainers beruhte, die dieser gegenüber einem Mitgefangenen in der Kötztinger Fronveste gemacht hatte und diese Aussage nun zurücknahm.
Dafür war die ausführliche Schilderung des nächsten Falles angefüllt mit tränenerfüllten Aussagen Heigls und einer überraschenden Vermutung von Seiten des Staatsanwalts über Heigls Motive bei seiner Aussage. Zur Erinnerung, der berichtende Staatsanwaltschaft schreibt anstelle von Zitzelsberger immer von Spiegelberger.

3. Der Raub vierten Grades an den Santlischen Eheleuten 

Staatsanwalt Steinle



In direktem Zusammenhang mit dem dritten Anklagepunkt steht auch der nächste Vorwurf, der der schweren Körperverletzung. Ursprünglich wurden die Schüsse auf den Brigadier Sommer in Pirka als Mordversuch gewertet, nun also nur noch eine schwere Körperverletzung. Die Verbindung zum Punkt 3 besteht im Fund von Gegenständen, die bei dem "Santlschen Ehepaar" entwendet worden waren.


4. Mordversuch am Brigadier Sommer - abgeändert in schwere Körperverletzung 


Staatsanwalt Steinle


Den folgenden Fall hatte MH offensichtlich vollumfänglich gestanden:

5. Raub dritten Grades an Barbara Winter  




6. Raub vierten Grades an Katharina Dachs  

Staatsanwalt Steinle


Vor dem nächsten Anklagepunkt fügte Staatsanwalt Steinle noch einen eigenen Kommentar ein:
"Alles bisher Vorgekommene an Brutalität und Grausamkeit überbot aber..."


7. Der Raub vierten Grades an den Greil´schen Eheleuten  

Staatsanwalt Steinle

Die Landshutern Zeitung berichtete zusätzlich bei diesem Anklagepunkt folgende Details:
Landshuter Zeitung



Von weiteren Anklagepunkte gegen MH, die es dem Staatsanwalt nicht wert gewesen waren in seinem Bericht erwähnt zu werden, wurden von der Landshuter Zeitung  ihren Lesern vollständig übermittelt.
 

8. Verbrechen des ausgezeichneten Diebstahl an dem Hutmacher Jos. Gulder von Kötzting

Landshuter Zeitung

9. Diebstahl an dem Bauern Jos. Aschenbrenner von Vordereschlingen(!)

Landshuter Zeitung

 

10. Diebstahl an dem Gärtner Paul Dimpfl von Grub


 


Auch einzelne Punkte gegen Marianne Gruber wurden verhandelt, die zum Zeitpunkt seiner Raubzüge eher in Gegensatz zu MH gestanden hatte und sich nun auch gegen einzelne Aussagen Michael Heigls zur Wehr setzte.
Landshuter Zeitung

Am Ende der Beweisaufnahme stand das Plädoyer des Anklagevertreters, der - wie es sich gehörte-   versuchte, bei Heigls verbrecherischen Handlungen auch den einen oder anderen positiven Ansatz herauszustellen: 
 
Staatsanwalt Steinle in seinem Prozessbericht



Dann waren die Verteidiger am Zuge und die Landshuter Zeitung berichtete ausführlich über die einzelnen Plädoyers der Strafverteidiger.

 Michael Heigls Verteidigung:

Landshuter Zeitung


 Die Verteidigung der Therese Pritzl:

Landshuter Zeitung

Die restlichen Plädoyers waren der Zeitung nur eine kleine Zeile wert, und dann zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Landshuter Zeitung
Gerade noch rechtzeitig vor Beginn des Andrucks der Zeitung, konnte die LZ - entgegen der obigen Ankündigung - doch noch in derselben Ausgabe vom Urteil gegen Michael Heigl berichten.

 
Landshuter Zeitung


Staatsanwalt Steinle wollte es nicht einfach bei einer knappen Urteilsverkündigung bleiben lassen, sondern ging hier ins Detail und beschrieb auch Heigls kurze Reaktion bei der Urteilsverkündung.
:

Das Urteil


Steinles Großbericht in der "Allgemeinen Schwurgerichtszeitung" ist erst Jahre nach dem Prozess erschienen, weil sein Beitrag am Ende nicht nur kurz von Heigls Begnadigung sondern sogar noch von dessen späteren gewaltsamen Tod spricht und dann zu einem allgemeinen Kommentar überführt, über die Grundsätze dieser Prozessführung.
Es ist also durchaus möglich, dass der Staatsanwalt Steinle selber gar nicht Ohren/Augenzeuge des Heigl-Prozesses gewesen war, sondern einfach die Prozessprotokolle einsehen hat können und sicherlich auch die, den Prozess begleitenden, Zeitungsberichte gelesen hatte.







Freitag, 18. August 2023

Der Räuber Heigl Teil 16 ---- Heigl wird gefasst

 

Michael Heigl

Heigl wird gefasst
17.6.1853

Zuerst jedoch ein Hinweis auf die Teile der Dokumentation, die bereits veröffentlicht sind:
Hier der link auf die bisher veröffentlichten Teile zum Thema Räuber Heigl.




Tele. Dep. dz Landshut den 19/6 7 Uhr 30 M vorm.
                      München den 19/6 7 Uhr 40 M

Hpt. Frays beehrt sich mitzutheilen
daß Heigel in Ktz arret. wurde

Note ad acta
/: wurde die telegr. Dep. mittelst Remisse
dem k. St, Mst. d. I. vorgelegt :/

Umschlag des Original-Telegramms von der Festnahme Michael Heigls an den Münchner Chef der Gendarmerie, den Herrn Freiherr von Gumppenberg





Es dauerte also ganze zwei Tage, bis die Nachricht von der Verhaftung Heigls von Kötzting bis an die höchste Stelle in München gelangt war.
Brigadier Suffas Bericht ist in dieser Hinsicht sehr nüchtern und so berichtet er ganz knapp aus der Station Hohenwarth:

17.6.1853 Gendarmeriebrigade Kötzting in Hohenwarth an das kgl Corps Commando


Kötzting den 17ten Juni 1853
Die Arretierung des flüchtigen Verbrechers Michl Heigl und dessen Zuhälterin Theres Pritzl von Gotzendorf betreffend:

Der Unterzeichnete   meldet gehorsamst das derselbe unterm heutigen früh beim Anbruch des Tages mittels Beiziehung der Bewohner der Umgegend eine große Streife auf den Kaitersberg vornahm, wobei er den flüchtigen Verbrecher Michl Heigl von Beckendorf, und dessen Zuhälterin Theres Pritzl von Gotzendorf, beide Landgerichts Kötzting, in der Nähe von Hudlach in der Kaitersberger Waldung arretiert und dem kgl Landgerichte Kötzting nach kräftiger Gegenwehr mit einem Doppelstutzen einer Pistoln nebst mehreren Schussapparaten eingeliefert worden.

Es geht dann auch gleich - behördenintern - um die mögliche Aufteilung der Fangprämie, und so werden zunächst all die beteiligten Gendarmen aufgelistet:

"Bei der Streife waren anwesend:
Brigadier Suffa, der Stationskommandant Haas und die Gendarmen Georg Stuber, Georg July, Paul Lukaseder 
Stationskommandant Josef Schießl und die Gendarmen Peter Winklein,  Mayer, Xaver Freimüller
Josef Nusshardt, Georg Pledl, Andre Dietl, Paul Graf, Jakob Weiss, Josef Wieser."

Soweit der kurze erste Bericht des Brigadiers Suffa.

Später blieb dann ausreichend Zeit, ausführlich über den Ablauf dieser Nacht zu berichten.
Die von Suffa angeordneten Spähposten an den wichtigsten Straßen und Brücken veranlassten Michael Heigl wohl, diese Stellen zu meiden, und so durchwatete er bei Simpering den Regenfluss.
Er kam von Norden und wollte sich offensichtlich zu seinen Verstecken auf dem Kaitersberg in Sicherheit bringen.
Ganz groß beschreibt Suffa in der Einleitung seines späteren endgültigen Rapports, wie sehr sich seine Station in Hohenwarth mit Erfolg um das Vertrauen der Bevölkerung bemüht hatte, und legt dann los mit der genauen Beschreibung der Ereignisse in der Nacht vom 16. auf den 17. Juni 1853.
Suffa schreibt in seinem Bericht an sein Bezirkskommando am 18. Juni:

"So kam es, als Heigl mit seiner Zuhälterin in der Mitternacht vom 16ten auf den 17ten dieses Monats von Norden nach Süden  den Regenfluß - Stege und Wege vermeidend - passierte, nachdem er in dem nahe gelegenen Orte Simpering vorher  noch einen Einbruch und Viktualiendiebstahl gemacht hatte, und  im Begriffe stand, sich auf dem Kaitersberg zu begeben, durch den Bauerssohn Josef Schmidt von Auhof k. Gerichts Kötzting über den erwähnten Fluß watend gesehen und sogleich dem gehorsamst Unterzeichneten denunziert wurde."

Screenshot des Heigl-Films von 1975:: Michael Heigl trägt seiner Freundin, Therese Pritzl, durch den Fluss


Screenshot des Heigl-Films von 1975:: Michael Heigl wird erkannt und beim Brigadier in Hohenwarth angezeigt.
Eine Flussquerung näher an Auhof ist wegen der Flussanstauung durch die Großmühle eher unwahrscheinlich, noch dazu, weil die Quellen von einer Querung bei Simpering sprechen.
Suffa schickte - er befand sich ja mit Teilen seiner Mannschaft vor Ort in der Station Hohenwarth - sofort zwei seiner Gendarmen - Bledl und Graf - auf die Station in Kötzting mit genauen Instruktionen an den dortigen Stationsvorstand Haas.


Dieser habe dem Gericht hierüber Rapport zu erstatten und "sich mit einem möglichst großen Streifzug auf den Kaitersberg zu begeben und solange fortstreifen solle, bis er auf den anderen in entgegengesetzter Seite herkommenden Streifzug stoße"n würde.
Zwei weitere Gendarmen schickte er zur Station Arnbruck mit dem Auftrag, "bei Tagesanbruch mit sämtlichen Bewohnern des Arnbrucker Tales in der bezeichneten Weise den Kaitersberg zu durchstreifen."
Die Gendarmen Dietl und Wieser kommandierte er auf die Station Cham mit dem gleichen Befehl.
Suffa selber und Gendarm Jakob Weiß forderten die Gemeindevorsteher des "gesamten Auwasser theils mündlich theils schriftlich (es ist Mitternacht, Anmerkung des Verfassers !) zu dieser Streife mit dem bemerken auf, daß derjenige, welcher nicht augenblicklich Folge leiste empfindliche Strafe zu gegenwärtigen habe."
"Sämtliche Unterthanen, wie die Gendarmerie folgten wie ein Mann, dem Rufe des gehorsamt Unterzeichneten, die Streifzüge wurden durch geh. Unterzeichneten durch kleinere Abtheilungen  halbgedeckt - Unterzeichneter mit der Hohenwarther Gendarmerie an der Spitze, auf den wichtigsten Platze dirigiert.
Der ganze Kaitersberg wurde planmäßig umrungen, um den Bogen so nach immer enger schließen zu können. Geh. Unterzeichner, Josef Stoiber, Inwohner von Hohenwarth, Johan Paul von Arrach, z.Z. Dienstknecht in Hohenwarth, Jos Aichinger, Inwohnersohn von Anstorf und Gg Sturm, Häusler von Hohenwarth entdeckten zuerst den Heigl hinter einer Felsenkluft, nahe am Rücken des Kaitersberges.
Heigl diesen Streifzug erblickend ergriff die Flucht retour, und lief dem Gotzendorfer Streifzug gerade in die Hände.
Josef Mühlbauer, Bauer von Haselstauden, feuerte entschlossen auf dem Verbrecher, ohne ihn jedoch zu treffen, Heigl schoß zurück und verwundete den Mühlbauer, jedoch nach den neuesten ärztlichen Gutachten nicht gefährlich.
Hierauf schoß der Bauer Vogl von Gotzendorf auf den Heigl - das Gewehr ging aber nicht los, nun hetzte Vogl den bei sich habenden Hund auf den Verbrecher, nach welche Heigl sogleich feuerte, ohne ihn zu treffen - der Hund fiel den Heigel an, Vogl warf sein Gewehr weg - und griff den Heigl muthig und entschlossen mit den blosen Händen an und warf ihn zu Boden.
Heigl am Boden liegend wurde druch Schläge und Hundebisse verwundet - jedoch ohne Bedeutung. Inzwischen führte der entstandene Lärm und vorzüglich der Fanghund des geh. Unterz. denselben mit seiner Mannschaft an Ort und Stelle, worauf derselbe den Heigl vor weiteren Mißhandlungen in Schutz nahm.

Nach der Auflistung der einzelnen an der großen Jagd teilgenommenen Gendarmen führte er weiter an:
"Die Masse der Civilpersonen war sehr groß, deren Eifer allgemein, ihre Zahl kann bis jetzt noch nicht angegeben werden. 
Screenshot des Heigl-Films von 1975: Zitat Suffa: "Die Masse der Civilpersonen war sehr groß"

Der flüchtige Heigl führte einen Doppelstutzen, eine scharf geladene sehr schöne Pistole, mehrere Schußapparate und einige böhmische Arbeitszeugnisse von der Eisenbahnstation Marburg und Ponigl bei sich. An Baaren Gelde besaß er 16 fl 46 xr 1 H.
Die Arretierung erfolgte früh morgens zwischen 7 und 8 Uhr herum, und wurde der Verhaftete nebst seiner Zuhälterin Theres Pritzl von Gotzendorf, Mittags gegen 3 Uhr durch geh. Unterz. in Begleitung einiger bewaffneter Bauern in die Landgerichtsfrohnfeste zu Kötzting eingeliefert, sofort dem Pfleggericht Kötzting unter Überlieferung der Effekten Rapport erstattet, und dem k Comp. Commando und 2ten Dist. Commando gleiche Meldung erstattet.
Andreas Suffa Brig.

Am selben Tag - vielleicht im Anschluss bzw. Nachgang des vorherigen Berichts - fasst er das Geschehene noch einmal auch für das Kötztinger Landgericht zusammen, und darin wiederholt er zwar einige Passagen des obigen Berichts wortwörtlich, fügt aber noch einige Details des Ablaufes der direkten Konfrontation hinzu.
"Durch den Bauern Jos: Mühlbauer von Haselstauden wurde sogleich Feuer auf diesen verbrecher gegeben, ohne ihn jedoch zu treffen. Heigl schoß zurück und gab dem Mühlbauer auf der Stirne und Oberfläche des Kopfes einen nicht geringen Streifschuss, wobei dessen Hut [durch]einen starcken Schrott u. Postenschuß gänzlich durchschossen wurde. Hierauf gab der Bauer Vogl von Gotzendorf Feuer auf den Heigl ab, daß Gewehr versagte ihm, nun hetzte derselbe seinen bey sich habenden Hund auf den Verbrecher, nach welchen Heigl sogleich feuerte, denselben aber glücklicherweiße fehlte, der Hund fiel nun den Heigl an, der Bauer Vogl warf sein Gewehr weg, und ergriff den Heigl mit bloßen Händen.

Gleich hierauf kam der verwundete Bauer Mühlbauer dem Bauer Vogl zu Hilf, dann folgten Michl Fechter und der Gemeindevorsteher Jos. Geiger von Gotzendorf und so einer nach den andern von ganzen Streifzuge Gotzendorf. 
Heigl wurde zu Boden geworfen und durch Schläge am Kopfe und durch Hundsbieße an den Füßen verwundet, und bis zur gänzlichen Abmattung mißhandelt. Inzwischen führte der Alarm den Unterzeichneten mit seiner vorne erwähnten Mannschaft an Ort und Stelle, und nahme den Verbrecher von weiteren Mißhandlungen in Schutz
.
Auch die Beschreibung der "Effekten" Heigls ist im zweiten Bericht Suffas detailreicher.
Die beiden Arbeitszeugnisse weisen Unterschriften der Bahnrichter Bartholomaeus Fischer (aus dem Jahre 1847) und vom Bahnrichter Josef Drwossack aus dem Jahre 1846 auf.
Die große Doppelflinte trug eine Aufschrift: " Joseph Tlangl in Gaut /: in Böhmen:/ .
In diesem Bericht wurde Heigl noch vormittags 11 Uhr in Kötzting eingeliefert. Bei diesem zweiten Bericht verweist Suffa vor seiner Unterschrift sogar auf seinen Diensteid, um die Authentizität zu versichern.

Dieser zweite Bericht Suffas lag offensichtlich auch Dr. Sommerfeldt vor, denn diese deckt sich im Detail mit dessen Schilderung der Aufgreifung in seinem Heiglbeitrag.


Nun lag der Ball im Spielfeld Carl von Paurs, der Michael Heigl - von Therese Pritzls gleichzeitiger oder nachträglicher Verhaftung ist in dem Bericht mit keinem Wort die Rede -, sehr gerne sofort nach Straubing überstellt sehen haben möchte. Jedoch Straubing war überfüllt, und so musste Michael Heigl für viele Wochen im ausbruchsgefährdeten Kötztinger Gefängnis untergebracht und bewacht werden. 
Die Kötztinger Fronfeste war für solch einen Fall nicht ausreichend gesichert und gleich brodelte auch die Gerüchteküche:
Brigadier Suffa berichtete am 2.8.1853 an seinen Chef, Hauptmann Feys.

.... Es habe sich heimlich unter der Station das Gerücht verbreitet, daß der Heigl demnächst von hier fort und in sichere Verwahr kommt: Heute früh wurde in einem Stadel, welcher an noch zwei angebaut ist, und in einem desselben sich angeblich 7 Zentner Pulver aufbewahrt  befinden, Brandstiftungsstoff gefunden, welcher in abgewichener Nacht gelegt worden war.
Diese Städel und die Frohnveste sind blos durch die Straße resp. einen Fahrtweg getrennt. Es ist daher genügender Grund annehmen zu dürfen, daß dieser Brand für Heigls Befreiung gelten sollte.
Ferners steht zu vermuten, weil ihnen dieses nicht gelungen, dem Gendarmerie Posten allenfalls zu überfallen.
Den Heigls Freyheit, ist nach meiner unmaßgeblichen Ansicht, für viele in der Gegend dringendes Bedürfnis.

Suffa schlägt nun vor, mit seiner Mannschaft zu Nachtzeit zusätzlich Posten zu stellen.
Von Mathias Heilmeier haben wir aus dem Jahre 1900 eine Zeichnung des Areals, welches Suffa hier -  gut 40 Jahre vorher - als so brandgefährdet beschrieb. Ob die Fronfeste damals bereits so hoch war, ist eher unwahrscheinlich

Zeichnung von Mathias Heilmeier um 1900
Die Meldung des Pulvervorrats schaffte es bis hinauf ins Ministeriums, welches danach sofort entscheidet.

Königreich Bayern
Staats=Ministerium des Innern
Die mit Bericht vom 11. dß. Monats vorgelegte Anzeige der Gendarmerie Brigade Koetzting vom 7ten dß Mts geht anruhend mit der Weisung zurück, bezüglich der Aufbewahrung eines Pulvervorraths von sieben Zentner in einem der Frohnfeste zu Koetzting nahe gelegenen Stadels des Kaufmanns Jos. Windorfer nach der Normativ=Entschließung vom 15ten Febr, 1829 ..... schleunigst zu verfügen, und seiner Zeit den Befund, wie auch die getroffene Verfügung berichtlich anzuzeigen.
München den 15ten August 1853.
Auf seiner koeniglichen Majestaet allerhoechsten Befehl

In der Zwischenzeit beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen. Das kgl. Appellationsgericht in Passau beschäftigt sich ab Anfang August 1853 mit den abschließend vorzulegenden Akten des "Michael Heigl von Beckendorf und Genossen wegen Raub und Diebstählen" und einem Vortrag des Oberstaatsanwaltes und verfügt danach die " alsbaldige Uebersetzung des Arrestanten Michael Heigl in die Frohnfeste zu Straubing und Erlassung der zur Ausführung dieser Translokation erforderlichen Anordnungen."
Das Appellationsgericht in Passau beurteilt darin auch die Haftsituation in Kötzting und kommt zu folgender, für Kötzting wenig schmeichelhafter, Einschätzung.

"In der Erwägung, daß die Frohnfeste zu Kötzting im Hinblicke auf die Individualität des fraglichen Arrestanten ohne bedeutenden Kostenaufwand für besondere, theilweise selbst der Gesundheit des gefangenen nicht zuträgliche Bewahrung keine genügende Sicherheit gegen Ausbruch und widerholte Flucht darbietet, während die Frohnfeste zu Straubing eine solche Besorgnis wohl nicht Raum gibt, sonach eine Versetzung des Gefangenen in die letztere Frohnfeste zweckmäßig ist.
Kötzting solle sich in dieser Hinsicht mit den Behörden in Straubing absprechen und Passau drückte seine Hoffnung aus, dass trotz der Überfüllung des Gefängnisses in Straubing eine Überstellung Heigls bald möglich sein sollte.
Dier Hinweis auf die "Gesundheit" des Michael Heigl hing wohl damit zusammen, dass er, weil das Kötztinger Gefängnis selber ja nicht gerade als ausbruchssicher bekannt war, Heigl permanent angekettet war.
Carl v. Paur

Nun kommt also wieder Carl von Paur ins Spiel, der als Antwort auf das Schreiben von Passau die Situation im Kötztinger Gefängnis schildert. "Die strengste Überwachung des Heigl in der Frohnfeste wird auf das püncktlichste fortgesetzt und ist dessen Flucht bei der starken Fesselung nicht möglich, auch verhält sich derselbe ganz ruhig und hat dem Aufsichtspersonal noch zu keiner Beschwerde Anlaß gegeben.
Dessen Ablieferung nach Straubing und die hierauf bezüglichen Anordnungen werden so geheim als möglich gehalten, und erst Tags vor dem Vollzuge dem Gendamerie Brigadier bekannt gegeben. Übrigens sind die Maßregeln für die Verhütung von Sicherheitsstörungen zunächst durch vermehrten Patrouillendienst der k. Gendarmerie und im Markte Kötzting bis weiters auch die sogenannte Stillwache /:zur Nachtzeit:/ angeordnet, die vorzugsweise die Umgebung der Frohnfeste im Auge zu behalten hat. Von irgend einer Äußerung aus der untern Volksklasse, welche auf eine besondere Theilnahme am Schicksale des Heigl schließnen ließe, konnte bisher nichts erforscht werden, vielmehr ist die Volksstimmung allgemein dahin gerichtet, daß man froh ist, daß Heigl in sichererem Verwahrsam sich befindet...   Paur  k. Landrichter

Dr. Sommerfeldt führt in seinem Bericht eine genaue Schilderung der Haftsituation Heigls an, die aus einem Schreiben Carl von Paurs vom 28.6.1853 stammt und die sich in den Heiglakten des Jahres 2023 offensichtlich nicht mehr finden lässt. 
 





Straubing bremst aber erneut, und so muss von Paur wiederum - 22.8.1853 -  an die Regierung seinen Zwischenbericht abliefern.
"Das Direktorium des Kreis=und Stadtgerichts-Straubing" habe " mit Schreiben v. 18. pr. 21. d. M. vernachrichtet, daß die Uebernahme des M. Heigl in die Frohnfeste zu Straubing erst mit Ablauf des Monats August stattfinden könne, weil erst bis dahin durch Ablieferung von Gefängnissträflingen an benachbarte Frohnfesten und durch Ablieferung von Schwurgerichts Gefangenen in die Straforte die nöthige, und vor Allem sichere Räumlichkeit zur Detention für Heigl gewonnen werden kann."
Damit steht aber auch das Datum fest: am 1. September wird Heigl endlich nach Straubing überstellt werden.......und Carl von Paur wird wieder ruhig schlafen können.

Wer bezahlt?

Michael Heigl ist noch gar nicht weg aus Kötzting und nun nimmt die Kostenfrage in den Heiglakten einen immer größeren Raum ein. Mit Datum des 1. Aprils wurde ja eine Gendarmeriestation in Hohenwarth - auf Kosten der Gemeinden - errichtet, welche am Tage nach der Verhaftung des Heigl sofort aufgelöst worden war und deren Mitglieder zu ihren Heimatstandorten zurückgeschickt wurden. 
Das Innenministerium hatte dieses Verfahren angeordnet und verfügt, dass die Eintreibung der Kosten "eine besondere Verzögerung nicht erfahren dürften." Da das Gendarmerie -Kommando in Landshut diese Kosten zunächst aus seinem Budget vorgeschossen hatte, drängt dasselbe nun stark darauf, von den Gemeinden die Kosten rückerstattet zu bekommen. Eine erste Auflistung der  insgesamt angefallenen  Kosten bringt schon mal eine erste (Zwischen)Summe von gut 711 Gulden auf den Tisch, wobei wegen der bei der Aktion ebenfalls beteiligten Liniensoldaten und der fehlenden Abrechnung des Monats Juni noch keine endgültigen Zahlen genannt werden konnten. Auch wenn für die Gemeinden aus dem Text herauslesen wollten, dass sie nur eine Forderung von 200 Gulden träfe, die sie zu bezahlen hätten, so schrillten in "Gotzendorf und Consorten", so die offizielle Bezeichnung der Gläubiger, doch die  Alarmglocken.
Am 5.8. 1853 wurde den 6 Gemeinden die Rechnung präsentiert und das Zahlungsziel betrug: "14 Tage, bei Vermeidung von Amtszwang", wie Carl von Paur an das Ministerium schrieb. Geld kam bei ihm im Landgericht noch keines an, aber dafür ein "Gnadengesuch an Sr. Majestät den König um Nachlaß dieser Kosten", welches er "demnächst in unterthänigst gehorsamster Vorlage wird " bringen werden.
Und so schreiben "Gotzendorf und Consorten" einen Bittbrief:
"Einer hohen königlichen Regierung ist bekannt, das die 6 Gemeinden des königlichen Landgerichts Kötzting, nämlich Gotzendorf, Grafenwiesen, Hohenwarth, Arndorf, Liebenstein und Anstorf mit einem Strafkommando wegen Aufbringung des Verbrechers Heigl belegt wurden." Und so beschreiben sie weiter ihre Lage:
"Diese Gemeinden, größtentheils aus kleinen Anwesensbesitzern bestehend, sind nicht im Stande eine so hohe Summe aufzubringen, ohne an deren Vermögensverhältnissen den empfindlichsten Verlust zu erleiden."
Sie hofften aus zwei Gründen eine Reduktion der Summe zu erreichen, weil zum ersten, ,"die weit größte Anzahl derselben unschuldig von der Strafe getroffen sei", und zweitens "auch durch ihre mit Lebensgefahr verbundenen Bemühungen es gelungen ist, des Verbrechers Heigl habhaft zu werden." 
Die Gemeinden schreiben zunächst immer nur von 200 Gulden, die sie zu bezahlen hätten und welche Summe sie nicht aufzubringen in der Lage wären.  Carl von Paur jedoch verweist in seinen Schreiben mehrmals darauf, dass es gut 711 Gulden seien, die als Exekutionskosten umgelegt werden würden.


Die Belohnungen werden ausbezahlt

Ebenfalls noch im August 1853 kommen aus Landshut die Anweisung zur Auszahlung von ausgelobten Belohnungen, allerdings war dies noch nicht die "richtige Fangprämie", die ja 200 Gulden ausmachte..

  

Landshut den 22. August
Im Namen p.p.

Auf den Grund des in vidimerter Anschrift hienach beigefügten höchsten Rescriptes......und des geprüften Diäten Verzeichnisses des k- Gendarmerie Hauptmanns Freiherrn von Frays erhält die Kreiskasse folgende Weisungen:

1. Den nachgenannten Individuen als:

a) den Müllerssohn Josef Höcherl
b) den Bauernsohn Josef Schmidt
c) den Dienstknechte Johann Paul
d) den Inwohner Josef Stoiber und
e) der ledigen Inwohnerin Franziska Raab von Schönbuchen

ist für ihre ersprießliche Dienstleistung bei der Arretierung des Michael Heigl eine Geldbelohnung von je 20 Gulden - sohin im Ganzen von 100 fl durch das verständigte k. Rentamt Kötzting gegen gestempelte und legalisierte Quittungen unverzüglich auszubezahlen."


Heigl wird nach Straubing überführt

Am 1. September ist es dann tatsächlich soweit. 
Brigadier Suffa persönlich begleitet den Transport nach Straubing und schreibt seinen Rapport mit Datum des 2.9.1853.
"Der Unterzeichnete meldet gehorsamst, daß am gestrigen früh 4 Uhr der Inquisit Michael Heigl von Beckendorf, k. Landgericht Kötzting durch Unterzeichneten und den Gendarmen Ploedl, Wieser, Sewald, Nußhard, und Maier vom k. Landgerichte Kötzting direkt nach Straubing mit dem Springer und einer Fußschelle in der Keuchen angeschlossen, dem k. Kreis und Stadtgerichte Straubing übergeben wurde.
Der Polizeisoldat Sebastian Überreiter von Kötzting schloß sich freiwillig dem Transporte an.


Nun wird aufgeräumt.


Die in Kötzting stationierten - fremden - Gendarmen wurden direkt nach der durchgeführten Überführung, noch von Straubing aus, in ihre Heimatstandorte zurückbeordert.
Auch in Kötzting endete nun diese Ausnahmezeit; der extra angestellte Wächter wurde entlassen und die Gendarmen beendeten ihre nächtlichen Wachtdienste.
Die -  nach einem vermuteten Brandanschlag - in der Nähe der Kötztinger Fronfeste aufgefundenen Mengen an Pulver haben nun aber Konsequenzen für zwei Kötztinger Handelsleute, Josef Decker und Josef Windorfer, denen beiden nur wenig Zeit zugestanden wurde, ihre Pulvervorräte vom Markt weit weg zubringen, auch wenn die Regierung durchaus zugesteht, dass "das Vorhandensein einiges Pulvervorrathes in Kötzting als ein Bedürfnis des Publikums bezeichnet werden kann."
Noch dazu stellte sich jetzt heraus, dass die beiden Kaufleute keinerlei spezielle Genehmigung für den Handel mit Pulver hatten, weshalb ihnen Carl von Paur jeglicher Pulververkauf ab sofort gänzlich verboten wurde.
Einschub
Den älteren Kötztinger Lesern unter uns wird noch das "Pulverhäuschen" des Anton Haas mitten in der Auwiese in Erinnerung sein.
Einschub Ende
Die Prozessgemeinschaft der Gemeinden um Gotzendorf holten sich nun professionelle Hilfe, der RA Gareis aus Deggendorf sollte ihren Bemühungen zum Erfolg verhelfen und dieser bittet zunächst das LG Kötzting um Akteneinsicht und, nach dessen Hinweis auf andere Zuständigkeiten, eben bei der Kreisregierung. 
Trotz verweigerter umfänglicher Akteneinsicht fertigt Dr. Gareis dann seine Petition an die Regierung in Landshut und beschreibt darin Heigl als einen Mann, der " in einem fortwährdenden Kampfe mit den Gendarmeriepatrouillen einen Muth und eine Schlauheit bewies, welche auf moralischer Bahn gebraucht, segensreich hätte wirken können."
Für welche Verbrechen Michael Heigl wirklich verantwortlich gemacht werden könne, würden erst die Untersuchungen ergeben, gewiss sei jedoch, "daß alle größeren Verbrechen, welche in den bezeichneten Landgerichtsbezirken vorfielen, auf Rechnung des Michl Heigl gesetzt wurden, und daß der wohlbewafffnete Michl Heigl der Schrecken der größeren Grundbesitzer ward."
Die dadurch entstandene immer größere Furcht der Bevölkerung vor Heigl und dessen möglicher Rache, die man diesem durchaus zutraute, wollte Gareis aber nicht als eine Folge der Feigheit der Bevölkerung, sondern als eine solche ansehen, die wegen der "Mangelhaftigkeit des polizeilichen und strafrechtlichen Schutzes"  entstanden sei.
Die Maßnahmen der Regierung, alle Personen aus dem Umfeld von Heigls Verbrechen zu bestrafen, seien konsequent und richtig gewesen. Jedoch gleich die kompletten Ortschaften mit einer Exekutionsmaßnahme zu belegen, gäbe die damalige Regierungsentschließung gar nicht her.
Weil es gerade die großen Guts- und Fabrikbesitzer träfe, die doch " gewiss keine Sympathien für einen Räuber" haben würden. 
Gleichzeitig beschreibt er kurz die Lebensverhältnisse: " Der Genuß von Fleischspeisen oder von Bier ist hier nur an hohen Festtagen bekannt, dagegen Haberbrod und Kartoffeln, welche meistens an Krankheit leiden, die einzige Nahrung."
Nach der weiteren ausführlichen Klage über die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewohner schreibt er : " wäre ein Mann wie der Gendarm Suffa früher nach der durch Heigl bedrohten Gegend gekommen, würde Heigl sicherlich bald eingebracht und die Gemeinden nicht in einen so schiefen Lichte dargestellt werden, denn dieser Mann, welcher von der allerhöchsten Gnade Eurer Koeniglichen Majestaet decoriert worden ist, hat Muth mit Gewandtheit vereinigt, und das Vertrauen der Gemeinden dadurch gewonnen, daß er sie wahrhaft überzeugte, daß er in ihrem Interesse thätig sey."
Am Ende seiner Petition verbeugt sich Gareis mehrfach vor der bekannten väterlichen Milde des Königs und bittet im Namen von mehr als 1000 treuen Untertanen ihnen die Exekutionskosten von 710 Gulden 46 xr zu erlassen.
Landshut legt dieses anwaltliche Schreiben Carl von Paur vor und bittet um dessen Stellungnahme.
Als erstes schlägt Carl von Paur - 14.11.1853 -  in seiner Antwort - untertänigst - vor, die Zwangseintreibung der Summe aussetzen zu dürfen, bis die Angelegenheit an Höchster Stelle entschieden werde, und bestätigt dann, dass die Beschreibung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Rechtsanwalt durchaus der Wirklichkeit entspräche. Auch die Mithilfe bei Heigls Verhaftung und die Rolle Suffas findet bei Paur seine Würdigung. Er wiederholt also die Argumentationskette das Rechtsanwalts und versucht damit wohl, seine Dörfler zu unterstützen bzw. zu schützen.
Nun - 29.11.1853 - ist wieder Landshut am Zuge und, Papier ist geduldig, fasst alle Argumente zusammen, dröselt die Zusammenstellung der angefallenen Exekutionskosten einzeln auf, und schickt das ganze Schreiben eine Stufe höher, ins Innenministerium in München.
Gegen Ende des Budgetjahres versucht Landshut nachzulegen. Das Gendarmeriekommando in Landshut - in Person des Hauptmann Frays - hatte die gut 207 Gulden für die angeforderten Soldaten ja bereits ausbezahlt und drängt nun auch Wiedererstattung zumindest dieser Ausgaben durch die  Regierung, "zur Bereinigung des diesseitigen Cassa-Ausstandes.
Dass Frays eine Erstattung für die Kosten seiner eigenen Gendarmen noch nicht erhalten - aber auch noch nicht ausbezahlt hatte - erwähnt er nur am Rande.

München fordert nun alle Akten an und entscheidet nach Einsicht am 5.12.1853:

Der entscheidende Satz: Die Akten werden mit der Weisung zurückgeschickt, "den Gemeinden Gotzendorf und Consorten auf ihre Vorstellung zu eröffnen, daß letzteren ........... eine Folge nicht gegeben werden kann".
Das LG Kötzting wird angewiesen, sofort die "Beitreibung der Kosten nach Maßgabe des Regierungsauftrages vom 5.9.  nunmehr ohne Verzug des Weiteren zu verfügen" und innerhalb von 14 Tagen Vollzug zu melden. Mit demselben Tag wird auch das Gendarmeriekommando in Landshut über die Entscheidung und die Zahlungsfristen informiert.
Natürlich gaben die "Dörfler" nicht auf, sondern baten zunächst um einen Aufschub der Zahlungsfrist -  genauer um eine "vierteljährige Frist zur Begleichung der Exekutionskosten"-, und bitten erneut Carl von Paur, diese Bitte gleichzeitig mit einer gleichlautenden Eingabe ihres Rechtsanwaltes Gareis vorzutragen
Der Hintergrund dieser Bitte um einen Zahlungsaufschub versteckt sich ein wenig an anderer Stelle des Schreibens des Rechtsanwaltes.
Er argumentiert, dass zu erwarten bzw. zu hoffen sei, dass bei der Schwurgerichtsverhandlung gegen Michael Heigl, deren Beginn auf den 24. Februar angesetzt war,  sich sehr schnell herausstellen würde, dass "sämtliche Gemeinden ihrer  Seits Alles gethan haben, was zur Ergreifung des Verbrechers Michael Heigl dienlich war. Sicher werden sich bei der öffentlichen Verhandlung Anhaltspunkte ergeben, welche eine Gnadengesuch um Nachlaß der Exekutionsgebühren Allerhöchsten Orths begründen."
Landshut weist diese Bitte sofort zurück mit der interessanten Begründung, dass die beteiligten Gendarmen und Soldaten schon so lange auf ihre Bezahlung warten müssten und die Begleichung dieser Schuld nicht länger verzögert werden könne,  schreibt am 2.2. 1854 wegen dieses ausstehenden Kostenausgleichs an die Regierung und bedauert dabei, dass es das LG Kötzting nicht direkt zur Durchführung der ja bereits erteilten Anordnungen zwingen konnte.
Die Regierung wiederholt am 5.2.1854 ihre Anordnung an das LG Kötzting, das Geld von den Gemeinden einzutreiben, und schickt auch dem G-Kommando eine Abschrift dieser erneuten Anweisung.
Die entsprechende Reaktion des Landgerichts ist (natürlich) nicht in diesen Gerichtsakten, wohl aber wiederum die Reaktion auf die neue Anordnung: Ein Bittschreiben vom 13.2.1853  - direkt an den bayerischen König und 22 Seiten lang - des Deggendorfer Rechtsanwaltes Gareis mit der Unterschrift aller Gemeidevorsteher sämtlicher 6 Gemeinden und auch noch deren Gemeindeschreiber.
Ganz poetisch beginnt der Rechtsanwalt:
"Die freundlichst strahlende Perle in der Krone EURER KOENIGLICHEN MAJESTAET ist das Recht der Begnadigung. EURE KOENIGLICHE MAJESTAET üben die Gnade mit väterlicher Weisheit beglückend und segensvoll" aus.  
Gareis behauptete nun, dass, als Heigl ungefähr 10 Jahre zuvor aus dem Kötztinger Gefängnis entwichen war, dieser sich herumtreiben konnte, "ohne daß demselben mit besonderer Energie nachgestellt worden wäre."
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Angesichts des Aufwandes, den all die Behörden in diesen 10 Jahren betrieben hatten, um den Michl Heigl zu schnappen, ist dies schon eine gewagte Aussage, bzw. eben ein Versuch eines gewieften Rechtsanwaltes die Sache seiner Klienten in ein besseres Licht zu rücken.
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Seine Argumentationskette:
1. Am Anfang wurde gar nicht richtig nach ihm gefahndet.
2. Bei den wenigen offiziellen Zusammentreffen Heigl/Gendarmerie hatte Heigl seine Gefährlichkeit bewiesen.
3. In der Zeit, als Heigl mehrere Jahre verschwunden war - Aufenthalt in Ungarn - wären alle Räubereien auf seine "Rechnung" gesetzt und so wurde er in den "letzten Jahren der Schrecken der Gegend"
4. Heigl habe nachweislich die "fürchterlichsten Drohungen" ausgesprochen, so dass sich die Leute schlichtweg fürchteten. 
5. Wegen dieser Lage wäre es die Pflicht "mit aller Kraft des Gesetzes die gequälten Untertanen zu schützen"
6. Carl von Paur, "der mit Recht die Achtung und Liebe aller Verwalteten besitzt", habe alle Mittel zur Habhaftwerdung aufgewendet.
7. Allein die Patrouillen wurden von Heigl getäuscht oder besiegt und so schob man
8. plötzlich alle Schuld auf die Gemeinden ,"denen man theils durch Handlungen theils durch Unterlaßungen die Unterstützung ihres Peinigers zur Last legte."

Nun, es sei wahr, dass Heigl "von einzelnen Uebelbesinnten unterstützt und daß einzelne Beschädigte aus Furcht vor Heigls Rache keine Anzeige machten", allein dafür könne die Mehrheit nichts.
Der Rest der Petition führt seitenlang aus, welche Folgen solch eine Zwangsabgebe für die verarmte Bevölkerung in dieser unfruchtbaren und unwirtlichen Gegend haben würde, verweist auf die bekannte landesväterliche Liebe und väterliche Huld des Königs und bittet darum, daß der König auf dem Gnadenweg den gemeinden die Schuld von 711 Gulden erlassen würde.

Die Unterschriften unter der Petition der Gemeindevorsteher und anderen "Ratsmitglieder" von Gotzendorf, Grafenwiesen, Hohenwarth, Arndorf, Liebenstein und Ansdorf.

Es bleibt Carl von Paur überlassen, dieses Gnadengesuch nach München weiterzureichen, und von dort kommt dann Anfang März erneut die Absage, die im Wesentlichen darauf beruht, dass die Argumentation des zweiten Gnadengesuchs im Wesentlichen mit der des ersten Petition identisch ist, die ja bereits negativ beschieden worden war.
Wieder muss von Paur den Zahlungsbefehl übermitteln, und erneut bittet RA Gareis um einen Aufschub, bis der König selber entscheiden würde, nun ist es aber bereits Ende März geworden.
Ende April muss der Kötztinger Landrichter erneut - wie es dem damaligen schriftlichen Brauch entsprach - bestätigen, dass er den Befehl der Regierung erhalten hat, binnen 14 Tagen die Exekutionskosten einzutreiben und danach den Vollzug zu melden.
Nun geben die Gemeinden wohl nach und hoffen auf eine gewisse Rücksicht bei den Zahlungsmodalitäten. Carl von Paur berichtet, dass 5 der 6 Gemeinden nun um einen Zahlungsaufschub von 4 Wochen gebeten hätten, eine Bitte, der von Paur gerne nachkommen möchte.
Und jetzt wird es wohl ernst, denn im Schriftverkehr tauchen plötzlich die Teilsummen auf, die die einzelnen Ortschaften zu zahlen haben. Die Aufteilung der Kosten wurde nach der Höhe der Steuerkraft der einzelnen Ortschaften vorgenommen und erbrachte danach folgendes Ergebnis:

Die Exekutionskosten aufgeschlüsselt nach den Ortschaften.

.Das war aber nun mancher Gemeinde auch wieder nicht recht. Diese wünschten nun eine Kostenaufteilung " nach Köpfen /:Familien:/" vornehmen zu dürfen, was ihnen von Paur genehmigte, allerdings mit dem Zusatz, sollte dies nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen geschehen sein, würde seine Liste Bestand haben.
Leider endet im Akt hier der Schriftverkehr über diese Exekutionskosten. Nach welchem Schlüssel hier endgültig bezahlt werden musste ist eher zweitranging. Die belasteten Gemeinden hatten nun aber auf ganzer Linie verloren, musste die - vorher angekündigten - Stationierungskosten schultern und hatten zusätzlich auch noch den Deggendorfer Rechtsanwalt zu bezahlen.
Am 14.6.1854 jedenfalls kann Carl von Paur der Regierung in Niederbayern melden, dass von den geforderten 711 Gulden 46 Kreuzern und 7 Heller zum Stichtag bereits 709 Gulden und 55 Kreuzer bezahlt und an das Gendarmerie=Kommando in Landshut weitergereicht worden seien. Die kleine noch fehlende Restsumme würde in Kürze nachgereicht werden.



Die Auszahlung der Fangprämie

Unterschrift Wolfgang Vogl
Der beim Aufgriff des Michael Heigl wesentlich Beteiligte Gotzendorfer Wolfgang Vogl sprach am 22.11.1853 im Landgericht vor und ließ vom Assessor Dr. Schmid ein Protokoll aufnehmen.
Er habe gehört, dass bereits einige "Geldbelohnung bezüglich der Aufbringung des Michael Heigl vom hiesigen Rentamt ausbezahlt wurden",  und bittet nun seinerseits zumindest um die Hälfte der Hauptgeldbelohnung. Schließlich war er es, so Vogl wörtlich, "welcher den Mich. Heigl, nachdem dieser den Mühlbauer von Haselstauden bereits geschossen und wehrlos gemacht hatte, mit Aufwendung meiner vollen körperlichen kraft und mit Lebensgefahr zu Boden geworfen und gebendigt hat." Er bittet zumindest um die Hälfte der ausgelobten Fangprämie.



Unterschrift Joseph Mühlbauer
Auch der Bauer Mühlbauer erscheint im LG-Gebäude und lässt seinen Anspruch auf die andere Hälfte der Prämie protokollieren. 
Er begründet seinen Anspruch damit, dass er "mit Gefahr seines Lebens den Michl Heigl zuerst verfolgt und durch ihn jene schwere Schußwunde am Kopfe erlitten habe, in Folge deren er volle 3 Monate lang gänzlich arbeitsunfähig gewesen sei und noch dermal seine volle frühere Gesundheit keineswegs wieder gewonnen habe, da er am Kopfe noch immer nicht frei von Schmerzen sei und jede schnelle Bewegung des Kopfes sorgfältig vermeiden müße.."
Gleichzeitig legte er eine Abrechnung der Behandlungskosten von Dr. Seidl, des Baders und des Apothekers Bartl vor und bittet, die Regierung möge diese Kosten in Höhe von gut 58 Gulden ebenfalls übernehmen.

Noch am selben Tag, am 22.11.1853,   reicht Carl von Paur den Antrag an die Regierung in Landshut weiter und übernimmt vollumfänglich die Argumente der beiden Antragsteller, 
Jeweils 100 Gulden sollten die beiden "Hauptbeteiligten" am Aufgriff Heigls, die Bauern Mühlbauer und Vogl, erhalten. Von Paur bittet auch seine Vorgesetzten darum, die Behandlungskosten Mühlbauers in Höhe von gut 58 Gulden vom Amt übernehmen zu dürfen, weil sonst der Großteil der Belohnung Mühlbauers nur für seine Behandlungskosten verwendet werden müsste. Den Polizeiakt über diesen Vorgang (bei dem Mühlbauer verletzt wurde) könne er nicht beilegen, weil sich mittlerweile sämtliche Akten beim Kreisgericht in Straubing befänden.
Die gerechte Halbierung der Fangprämie war offensichtlich unstrittig, nicht jedoch die Kur- und Heilkosten für den Haselmühler Bauern Mühlbauer.
Da Heigl derjenige gewesen war, der Mühlbauer verletzt hatte, musste tatsächlich zuerst  geprüft werden, ob Heigl denn nicht finanziell in der Lage wäre, die Kosten für dessen Heilbehandlung zu übernehmen. 
Also alles zurück an das LG Kötzting, das dann lapidar feststellte, dass Heigl nur so viel besäße, wie am Leibe trug, als er verhaftet worden war. 
Nun erst, nachdem am 3. Januar 1854 diese Bestätigung vorlag, dass Heigl die Kosten nicht übernehmen konnte, wurden die gut 58 Gulden für die Heilbehandlung freigegeben und aus dem Etatposten "Sicherheit, Belohnungen für Aufbringung gefährlicher und verdächtiger Menschen" bezahlt.. 
Nun war also das Thema der Arztkosten erledigt, das mit der Fangprämie gestaltete sich schon schwerer. Dem "Heigl - Akt" liegt ein Schreiben des Kötztinger Pflegers von Paur vom Februar 1855(!) bei, in dem dieser "unterthänigst" beim Innenministerium nachfragt, wie es denn mit der Auszahlung der 200 Gulden für Vogl und Mühlbauer weitergehen könne. Die Konzeptantwort am Rande seines Briefes ist eher ernüchternd: Das ginge das Innenministerium grundsätzlich nichts an, sondern man müsse sich "wegen der strafrechtlichen Zuständigkeit an die kgl. Staatsanwaltschaft" wenden. 


 Abrechnung der Kosten


Unabhängig von der in Hohenwarth - auf Kosten der 6 Gemeinden - eingerichteten Gendarmeriestation wurden ja auch die anderen Stationen regulär - das heißt ohne Androhung einer Exekution - verstärkt und diese Menschen mussten verpflegt werden, was auf die Schnelle nur bei Privatpersonen möglich war.
Über fast 71 Gulden legten diese ihre Ausgaben vor und erhielten sie im April 1855 dann auch bezahlt.
Die "Fourierungs=abgabe an die Gendarmerie Verstärkung" teilte sich auf in:

1. an den Bürger Jakob Silberbauer in Kötzting                  mit 46 fl  48 xr
2. an die Verwaltung des Distriktskrankenhauses Kötzting mit 16fl   12 xr
3. an den Wirth Wolfgang Lemberger                                  mit   7 fl  52 xr 


Ganz am Ende der 3 großen Aktenstapel, die sich im Staatsarchiv Landshut über die "Jagd auf Heigl" erhalten haben, ist noch ein Schreiben, in dem versucht wird, sich auch diese knapp 71 Gulden von den sechs Landgemeinden im Landgericht Kötzting zurückzuholen.
Und so sieht eines der drei Aktenbündel aus, die aus den sich angeblich tischhoch aufstapelnden Teilakten der Jagd auf Michl Heigl und dem sich anschließenden finanziellen Geplänkel am Ende eingedampft wurden.

Bevor es nun in dieser Dokumentation mit dem Schwurgerichtsprozess in Straubing weitergehen kann, stellt sich für mich abschließend die Frage: wo bei diesem ganzen Aufgriff ist eigentlich die Therese Pritzl abgeblieben?
Nur noch kurz zur Rückschau:
Die beiden wurden an Mitternacht gesehen, wie sie den Regen überquerten, in Hohenwarth angezeigt und danach begann die große Einkesselungsjagd, und bei all den Schilderungen - von der ersten Sichtung am Grat des Kaitersberg, seiner Flucht und dem endgültigen Zusammenstoß ist immer nur von Michael Heigl die Rede. 
Erst bei der Ablieferung der Gefangenen - nachmittags um 3 Uhr nach der einen und Ende Vormittag nach der anderen Version - ist Therese Pritzl wieder erwähnt.
Zwischen dem Überschreiten des Regens und dem Aufgriff um 7.30 morgens ist genügend Zeit, so dass Michl Heigl u.U. seine Freundin bei den Eltern in Gotzendorf vorbeigebracht haben könnte, bevor er dann alleine auf den Kaitersberggipfel zusteuerte.
Die Frage wäre halt, ob sie ihrem Michl, als Mühlbauer verletzt und außer Gefecht gesetzt am Boden lag, im Kampfe gegen den Hund und den Bauern Vogl nicht zur Seite gestanden hätte, wäre sie vor Ort gewesen.
Im nächsten Teil geht es um alles, was mit dem Prozess zusammenhängt