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Freitag, 15. Februar 2013

Weissenregen ....Kleinhäusler gegen Großbauer



Ein Streitfall um Wasser und Grenzsteine von 1828 in Weißenregen


Franz Fest, Häusler und Schuhmacher aus Weißenregen
klagt gegen
Karmann Joseph, Bauer in Weißenregen
um den Zugang zu einem Gemeindebrunnen und um einen Grenzverlauf

Der konzessionierte Schuhmacher Franz Fest hatte sich im Jahre 1828  in Weißenregen ansässig gemacht, dafür hatte er dem Weissenregener Bauern Johann Schötz ein Stück von dessen Obstgarten abgekauft und errichtete dort nach seinem Bauplan ein kleines Haus.
Der Lageplan der Neuzeit zeigt sein Anwesen linkerhand des letzten Anstiegs hinauf zur Wallfahrtskirche.














Am 11.4.1831 klagt er beim Amtsgericht Kötzting: Auf dem Dorfanger befand sich ein Brunnen, der der gesamten Gemeinde Weißenregen als Wasserquelle diente und von diesem Brunnen leitete der Bauer Josef Karmann einen Teil in sein Anwesen.
Ausschnitt aus dem Panoramabild von http://www.weissenregen.de/
Das verbleibende Wasser im Brunnen nutze der Schuster dann auch für den täglichen Gebrauch und für sein Vieh. Nun aber verweigerte Karmann seinem Nachbarn die Nutzung des Wassers und Fest klagte, dass er als „Gemeindeindividuum“ eben soviel Recht auf  das Wasser hätte wie der große Bauer Karmann.
Karmann aber lässt seinen kleinen Nachbarn nun weder in seinem eigenen Hofe das Wasser schöpfen noch direkt aus dem Brunnen.
Fest stellt daraufhin den Antrag, dass er sein Recht bekäme das notwendige Wasser zu schöpfen.
Bei der Gemeinde selbst fände er Gehör, weil diese entweder selber mitklagen müsste oder eben Beklagter wäre.
Nun wird eben eine Besichtigung von Seiten des Amtsgerichts angeordnet, es wird also ein „Augenschein“ angeordnet am 29.4.1931.
Dieser findet dann am 1. Juni statt, woher Fest in der Zwischenzeit (mehr als 4 Wochen) sein Wasser geschöpft hat, ist nicht angegeben.
Vor Ort ergibt sich, dass der Brunnengrand tatsächlich auf Gemeindegrund liegt, dass Überwasser wird dann in Röhren in einen zweiten Grand in der Hofstelle des Karmann geleitet.
Der Brunnen hält in der Tiefe ungefähr 2 ½ Klafter

Fest bietet nun an auf Gemeindegrund einen neuen Brunnen zu graben, Karmann widerspricht und damit endet der  Streit zuerst im Ungewissen.
Gleichzeitig aber, auch im April 1831, verklagt der Schuster Fest  seinen Nachbarn wegen der Störung seines Eigentums.
 Beim Ankauf des Grundstücks von Johann Schötz ging es um ein Gartengrundstück und den so genannten Graben am Rande des Gartengrundstücks.
 Zwischen diesem „Graben“ und dem Feld des Herrn Karmann befand sich ein Gangsteig von Weißenregen nach Pulling und Blaibach und dieser Gangsteig stellt die Grenze zwischen den beiden Grundstücken dar.

Der Bauer Karmann aber behauptete nun, der Teil des Grabens, der vom Gangsteig aus in diesen Graben hin abschüssig war, gehöre zu ihm und Karmann hatte auch bereits begonnen einen Teil dieser Fläche aufzubrechen.
Plan des Kötztinger Zimmermeisters Obermeier, zum Baus des Hauses


























Fest stellt nun  einen Antrag, seinem Nachbarn bei Strafandrohung von 50 Reichstalern solches zu verbieten
Erneut wird ein Ortstermin anberaumt, da dasselbe Verhandlungsdatum angegeben ist, sind beide Fälle wohl gleich verhandelt worden.
Noch beim Ortstermin wird eine Einigung erzielt:
Josef Karmann erklärte, dass er zukünftig alle Einwirkungen auf das fragliche Grundstück unterlassen werde.
Fest wird einen Zaun, 1 Schuh weit eingerückt,  von der Gartenecke bis hinauf zum großen Birnbaum, welcher Eigentum des Karmann bleibt, errichten. Die Baulinie des Zauns wurde beim Ortstermin bereits mit Pflöcken markiert
Auch wenn im Akt das Ergebnis des Wasserstreits nicht angegeben ist, so ist doch zu vermuten, dass der Kleinhäusler Fest sein Wasserrecht durchsetzen  und somit seine Existenz an dieser Stelle auf Dauer sichern konnte.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Akten des AG Kötztings ohne ausdrücklichen Beschluss enden, in vielen Fällen ist der Ortstermin eine Art von Sühneverfahren und wenn Karmann beim Grundstücksverfahren, das ja gleichzeitig beim Ortstermin abgehandelt worden war, auf ganzer Linie nachgegeben hatte, war es beim der Wasserstreit schließlich noch eindeutiger. Fest war Gemeindebürger Weißenregens und damit war sein Recht auf das gemeindeeigene Wasser von vornherein klar. 


Im Jubiläumsheft des Heimatvereins der ehemaligen Gemeinde Weißenregen von 1999/2000 ist übrigens ein historischer Lageplan abgebildet und sind die Besitzverhältnisse in Weißenregen bei der Anlage des Urkathasters wiedergegeben. Die fraglichen Häuser im Plan sind die Nummern 2 1/2 (=ehemaliges Austragshaus des Karmann) und 19 (Franz Vest, Schuhmacher)
Auf der Hofstelle des Karmann findet sich heutzutage eine Familie Kufner und das Anwesen des Franz Fest  ist heute in Besitz der Familie Iglhaut.
























Legende:
bei 1:              Blan
Für Franz Fest Schustermeister von Weißenregen in k. Landgericht Kötzting, diesen Platz von Johan Schötz Bauer von Weißenregen durch Kauf an sich gebracht, auf diesen 
Platz A: befindet sich ein Wurzgarten u:
Platz B: die Fahrtwegen ungehintern zu fahren hergestellt bleiben.
Verfertiget zu Kötzting den 17. Jänner 1828
bei 2: Kammer - Wohnstube - Holzschupfen
bei 3:  Ausnahmshaus für Joseph Karmann
bei 4: Garten  - Blatz des Wohnhauß
bei 5: Gehsteig nach Bulling und Bleybach
bei 6: Fahrweg der ganzen Gemeinde Weißenregen
          Obstgarten des Johann Schötz
          Feld des Joseph Karmann
bei 7 : Gemeindegrund

Panoramabild auf http://www.weissenregen.de/ stammt vom Heimatverein der ehemaligen Gemeinde Weißenregen
Signatur StA Landshut  Amtsgericht Kötzting 6976