Translate

Sonntag, 25. November 2012

DIe Metzger in Kötzting Teil 1

Die Handwerksordnung der Metzger und das Bürgerrecht


Von vielen Dörfern, Märkten und Städten sind sogenannte Ehehaftordnungen bekannt, Regelungen also, in denen die Gemeinschaft einzelnen Handwerksgewerben, zumeist dem Müller- und Schmiedehandwerk,(1) ökonomische Sicherheiten(2) gab. Diese Ordnung wirkte zweiseitig, der Handwerker hatte sein Gebietsmonopol und für die Gemeinschaft die Sicherheit, dass der Handwerker vor Ort erreichbar war.
Auch wenn wir in Kötzting keine solche, ausdrücklich Ehehaftordnung genannte, Vereinbarung kennen, so enthält doch die Bestätigung der Kötzting Marktfreiheiten mit der Auflistung all der Vergünstigungen, Rechte und Pflichten der Kötztinger Bürger alle Elemente, die solch eine Ehehaftordnung ausmachten.
Der Status der Bürger aber war in Kötzting ganz besonders geregelt. Die Kötztinger Bürger teilen sich in drein Gruppen auf. Hier werden diejenigen Bürger, die in den Marktfreiheiten ihre Rechte ohne Einschränkungen verliehen bekommen haben, Marktlehner genannt. Danach genießen die Söldner zwar noch vergleichbare Rechte diese sind allerdings bereits deutlich eingeschränkt. Die sogenannten Häusler auf der untersten Bürgerstufe müssen zwar ebenfalls wie die beiden anderen Gruppierungen für ihr Bürgerrecht bezahlen,  es standen ihnen aber nur wenige, auf sie persönlich übertragene, handwerkliche Berufe zur Verfügung wie etwa die der Weber, Schuster Gürtler und Hutmacher. Die Krämerei oder Hökerei konnte, mit einer persönlichen Konzession versehen, ebenfalls auch von den Häuslern ausgeübt werden(3).
Die Marktlehner und Söldner(4) hatten ihre Rechte aber nur als die Besitzer der Marktlehen und Söldner, also als sogenannte reale Gerechtigkeiten. Anders als die „personalen“ Gerechtigkeiten konnten diese „realen“ Gerechtigkeiten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts weder gehandelt noch übertragen werden(5).  Noch 1801 urteilte die Hofkammer in München eindeutig über die Verbindung von Marktlehen und Braurecht in Kötzting. Die Braugerechtigkeit sei eine reale und damit nur dem Grunde eigen auf dem sie haftet, eine solche zu verkaufen sei illegal.
Obwohl die bestätigten Marktfreiheiten des Herzogs, zumindest den Marktlehnern, den Vollbürgern sozusagen, sämtliche Gewerbsausübung gestatteten, die sie zum Lebensunterhalt benötigten, so pendelte sich doch der Bedarf an einzelnen Gewerbetreibenden im Laufe der Jahre ein.
Später war es dann vor allem die Meisterpflicht der Zünfte und deren Handwerksordnungen, die dafür sorgten, dass ausschließlich deren Mitglieder ihr Auskommen hatten und vor unliebsamer Konkurrenz geschützt wurden. Unnachgiebig wurden solche „Pfuscher“, unliebsame Konkurrenten also, beim Magistrat in Kötzting angezeigt und bestraft.
Zu Ende des 17. Jahrhunderts zog dann das Pfleggericht nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen mit dem Magistrat, die am Ende sogar bei der Hofkammer in München ausgetragen worden waren, die Rechtsprechung über Handwerkssachen(6)] an sich und so klagten die Handwerkszünfte ihre Rechte nun beim Landgericht ein.
Auch beim Handwerk der Metzger war dies so, nur dass hier neben den Regeln des zünftigen Metzgerhandwerks auch noch lebensmittelhygienische und sogar religiöse Fragen mit hereinspielten.
Aufnahme der Metzger, "Verhörsprotokoll" des Magistrates von Kötzting von 1654 aus dem Stadtarchiv Kötzting

 
Anders als heute schlachteten und verkauften die Metzger nicht im eigenen Schlachthaus und vom eigenen Laden aus sondern verrichteten ihr Handwerk gemeinsam in der Fleischbank. Es war zu der Zeit auch in anderen Städten üblich, dass die Metzger ihr Handwerk zentral und gemeinsam verrichteten. Dieses erzwungene Miteinander ließ die Metzger auch gemeinsam handeln; so dass sie einerseits als Handwerkszunft jeden unliebsamen Konkurrenten bekämpften, andererseits leichter nach innen Ausgleich schaffen konnten; es wusste ja jeder Metzger wie wirtschaftlich stark der jeweils andere war. Wir kennen einen Vertrag, den die Kötztinger Metzger in Form eines protokollierten Eides untereinander abschlossen, um genau solch einen Ausgleich zu vereinbaren.
Ayd(7)
Wir sammentl: 5 verbürgerte Fleischhackher alhier zu Közting, benanntl. Ich Ander Pürzer, Philipp Rothfischer, Michael Vogl, Jakob Räbl, Wolfgang König, schwören zu Gott einen gelehrten Ayd, weillen wür jährl. von der lobl. Landschaft Landshueth mit 70 fl belegt herentgegen aber in Schlagen sowohl an gross als klainen Viech dess Jahres hindurch sehr ungleich seint, dass ein ieder all sein schlachtentes Stuckh getreulich angeben und anzaigen, auch nit das ministe verhalten wollen und sollen. Damit wür nachgehents ein billichmässiges Compositions Repartution untereinander machen können. Alles getreulich und ohne geverde als wahr uns Gott helff und all seine Liebe heyl: Ammen, ist wohl abgeschworen worden dem 23.Jenner ao 1739

Hier wurde also in Vertragsform vereinbart, dass die Abgabenlast, die dem Metzgerhandwerk als Gesamtschuldner durch die Ständeversammlung in Landshut(=Lobliche Landschaft Landshueth)(8) auferlegt worden war, nicht von jedem Metzger gleichmäßig, sondern anteilig seiner Wirtschaftskraft zu zahlen war, der Stärkere also dem wirtschaftlich Schwächeren im Nachhinein einen Ausgleich erstattete.

„Lebensmittelkontrolle“, Regeln und Auflagen der Metzger



Die Kötztinger Metzger, meist 4- 5 an der Zahl, mussten neben den Zunftregeln auch  andere strenge Auflagen beachten, auch wenn sie diese, wie die verschiedensten Beschwerden, Anklagen und Strafen zeigten, doch häufiger versucht haben zu umgehen.
Kötzting hatte um das Jahr 1250 herum seine Marktrechte erhalten. Mit diesem Recht - und darin lag ja der eigentliche Vorteil der Marktsernennung - war für das Umland die Pflicht entstanden, allen Warenumschlag, egal ob Vieh oder Getreide, über den Markt Kötzting zu verkaufen. Der sogenannte „Freikauf“, das heutzutage übliche Verkaufen „ab Hof“, war mit strenger Strafandrohung verboten. Da Amtsmänner einen Anteil an den ausgesprochenen Geldstrafen verdienten, achteten sie auch sehr auf diese Delikte.

Das Schlachthaus lag nun mitten im Ort und, nach den Regeln des Pachtvertrages, musste jedes Schlachtvieh vor dem Schlachtvorgang auf seine Gesundheit hin begutachtet werden. So war es sicher auch nicht leicht fremdes Vieh am Markt vorbei ins Schlachthaus zu schmuggeln. Trotzdem wurde es versucht.

Freiherr von Armannsberg beschwerte sich bei der Regierung in Straubing über den Kötztinger Magistrat, weil dieser seine Aufsichtspflicht so wenig wahrnehmen würde, worunter unter anderem auch die Qualität der Lebensmittel stark litte.(9) Nachdem er zuvor die Bäcker für deren schlechtes und zu geringes Brot angeklagt hatte, kam er auf die Metzger zu sprechen. Er meinte „das Fleisch sollte hierorts als in einer Gegend wo man sonst gutes Vieh aufsucht, offt eher vergraben als verleith [verkauft] geben werden. Denn viellmahl lofen schon Beschwerden ein, dass einige der hiesigen Metzger an jenigen Orthen, wo wircklich Seuche war, Viech aufgekauft, solches bey der Nacht nach Hause gebracht, geschlacht und Verleith geben haben“. „Und“, führt er weiter aus, “schreibet man dieß also dem Markt, dass er Untersuchung und Abstellung machen möchte, so hat man schon den Weißungs Prozess am Hals“.
Das Kötztinger Bier und die Kötztinger Sittsamkeit kamen übrigens in dieser Beschwerde auch nicht gut weg. Von Armannsberg steigerte sich soweit, dass er Kötzting einen „Freiort“ nannte, bei dem die Bewohner glaubten alles machen könnten, was sie nur wollten.

Eine andere Einschränkung der Metzger lag in der amtlichen Festsetzung des Fleischpreises. 
Ein krankes Tier wurde nicht, wie heute, sofort aus dem Schlachthaus entfernt, sondern es wurde wie selbstverständlich geschlachtet, nur dass dann anschließend der amtliche Fleischsatz für dieses Tier abgesenkt worden war.
Der Fleischpreis, vom Magistrat für alle Metzger bindend festgelegt, wurde regelmäßig vom Fleischbeschauer kontrolliert – zumindest sahen es so die Regeln des Magistrats vor, welcher auch regelmäßig Kontrolleure aus seiner Mitte bestimmte - und die Verbraucher konnten sich im Rathaus über den von Straubing aufgestellten Basisfleischsatz informieren. Schweinefleisch war in der Regel am teuersten(10).
Straubing war also die Richtgröße und die Fleischpreise in Kötzting sollten eigentlich günstiger sein, waren es aber häufig nicht und so kam es zu Beschwerden.

Ähnlich wie die Feststellungen des Kötztinger Landrichters, waren meist auch die Befunde, die der Rentmeister bei seinen regelmäßigen Umritten zu seinem Leidwesen feststellen musste.
Der Rentmeister aus Straubing schrieb seine „Gravamina“, die Beschwerden also, in sein Umrittsprotokoll und so lesen wir aus dem Jahre 1648, (11) nachdem er zuvor schon die schlechte Lebensmittelüberwachung beim Bier moniert hatte: gleiche Meinung hats mit dem Fleisch, ja wan man schon den Metzgern oder andern einen Saz erthaille, sie doch nit darob halten, inmaßen das Fleisch fast eben in dem Preis fast wie zu Straubing, da man doch hier gleichsamb mitten in dem Wald und die Metzger das Viech vor der Thuer, ingleichen die Beckhen guete Gelegenheit zum Waizkauffen haben, hingegen gar schlecht Protd pachen....
Obwohl  150 Jahre zwischen den beiden Protokollen liegen, sind die Beschwerden gleichgeblieben, das Fleisch war viel zu teuer und von einer gleichbleibend schlechten Qualität.
So urteilten die amtlichen Kontrollbehörden, auch von den Verbrauchern kennen wir Urteile, die in dieselbe Richtung gehen.

Die oben angeführten Regeln waren aber nicht die einzigen Einschränkungen. Der Fleischverkauf konnte zu gewissen Zeiten eingeschränkt oder sogar ganz eingestellt werden.
So war es in der Fastenzeit und an Freitagen - auch dies wurde streng von den weltlichen Gerichten überwacht und geahndet - strengsten verboten Fleisch in den Handel zu bringen und zu verzehren. Gerade zu Zeiten des Kurfürsten Maximilian I (1598 - 1651), der ein besonderes Augenmerk auf religiöse Vergehen hatte, war solch ein Übertritt sogar ein Fall für den Rentmeister, ein sogenannter Viztumswandel.
Solch ein Vergehen wurde also nicht einmal vor dem Landrichter verhandelt sondern gleich von der Regierung, also eine Instanz höher, bestraft.
Der Rentmeister fragte ausdrücklich bei seinen Umritten nach ob im Bereich des Pfleggerichts solche Vergehen vorgekommen wären. 1608 wurden die Gerichte zusätzlich angewiesen ire undergebenen Schergen und Khnecht an den verdechtigen Ortten unversehener ding einfallen zlassen und alles Vleiß zu visitirn. (12)Die Amtsleute sollten also ohne Vorwarnung in die Häuser eindringen und die Untertanen kontrollieren.
In der Fastenzeit gab es aber manchmal durchaus Ausnahmen und diese wurden dann öffentlich ausgerufen, wie zum Beispiel im Jahre 1685, als im vergangenen Fasten das Fleischessen verlaubt worden hat dem Kapitelpothen so das Patent herumbgetragen bezahlt werden muessen.(13)  Solch ein „Patent“ wurde vom Bischof ausgesprochen und von der Regierung veröffentlicht und umgesetzt.
Wie streng auf der anderen Seite das Fastengebot war, zeigt ein Fall aus dem Jahre 1719, wo sogar der markteigene Amtsdiener, der Polizist also, drei Stunden im Stock büßen musste, „umb er in der Fastenzeit Fleisch aus der Fleischbank genomben und sich damit offentlich mit Gebung anderer Leuth Örgernuss gebroglet.“(14,15)


Die Fleischbank


Freier Einkauf also war untersagt, Schlachten zuhause war verboten und der Verkauf musste gemeinschaftlich, zumindest Tür an Tür, mit den anderen Metzgerkollegen zu einem vorher von außen festgesetztem Preis erfolgen.
Wenigstens brauchten die Metzger im Normalfall nicht lange nach ihrem Vieh zu suchen, denn die Viehmärkte wurden ja innerhalb des Marktes abgehalten, praktischerweise sogar direkt vor ihrer Haustüre.
Der östliche Teilstück der Metzstraße beginnend beim heutigen Marktplatz wurde damals sowohl Rindermarkt als auch Metzgergasse(16) genannt. Der Rossmarkt war, um eine Querstraße nach Süden versetzt, am östlichen Ende der Schirnstraße(17), direkt vor dem Amtshaus, gelegen.

In der Fleischbank wurde zentral von allen Kötztinger Metzgern geschlachtet und auch verkauft. Aus dem Jahre 1866, als die Fleischbank eigentlich bereits zur Auflösung anstand,  kennen wir einen Gebäudeplan, der von der Regierung angefordert worden war, um sich im Rahmen einer Verwaltungsanordnung ,aus der Entfernung, ein besseres Bild vom Gebäude machen zu können.
Hausnummer 24
Am östlichen Ende der Metzstraße, wo bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhundert hinein der kleine Lebensmittelladen von Frau Fanni Rabl war, hatten die Kötztinger Metzger also ihr Zuhause.(18)
Den frühesten Nachweis für eine Fleischbank in diesem Gebäude gibt Adam Türrigl von Riegelstein, der „churfürstliche Preu- und Gegenschreiber“ und zusätzlich Kloster Rottischer Propsteiverwalter war. Er schrieb im Jahr 1654 eine Zusammenfassung der Grundgilt der Kötztinger Bürger und die der Untertanen des Klosters Rott im oberen Aigen.  Türrigl schrieb über die Fleischbank:(19)
Gemainer Marckht Khözting hat des Prustkherns Behausung daraus mann die Fleischpenckhen auch darzue ain Stuben und Camern auch ain Stall gemacht worden, ist ein Egghauß gegen deß Leonhardten Mezen und Oswalden Parellers Heusern über darzue gehört ein halbs Marktlehen mit nachvolgenten Grundt und Poden
Erstlichen ain Agger.
1638 zahlte Hans Raab der jünger „von des Prusstkerns Behausung“(29).
Die Häuser der beiden genannten benachbarten Kötztinger Bürger - zu dieser Zeit gab es noch keine Ortspläne, die Häuser wurden durch ihre Lage zwischen zwei Nachbarn beschrieben und festgelegt- sind auch heute noch vorhanden. Das Haus des Metzgers Leonhard Mez ist das Eckgebäude mit der heutigen Anschrift Metzstraße 11 und Oswald Pareller(21) war einer der ersten Bäcker, die wir auf dem Anwesen der Bäckerei Grassl ebenfalls in der Metzstraße kennen.

Die Fleischbank, eigentlich richtiger die Fleischbänke, wurden auf ein Jahr verpachtet und so musste alljährlich vor dem Magistrat ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und anschließend in den Kötztinger Briefprotokollen aufbewahrt werden. Längere Laufzeiten waren vom Gesetzgeber verboten bzw. hätten extra in Straubing von der Regierung genehmigt werden müssen. So konnte und musste also alle Jahre wieder aufs Neue beurkundet werden. Dies freute vor allem den Marktschreiber und die Magistratsräte, da dadurch immer Bearbeitungs- und Schreibgebühren anfielen, die damals den Beteiligten persönlich verblieben und nicht wie heute in die Stadtkasse fließen. Aus dem Jahre 1739 vom 17. April kennen wir einen solchen Vertrag, der im Kern lautet: “Von Kammerer und Rhäten des churfuerstl: Pannmarkht Közting werden die  diessorthige 5 Fleischbenckhen denen aldasigen Mezgern 1 Jahr lang verstüfftet  so sich zu heurigen Mitterfasten anfängt und zu solcher zeit Mitternachten ao:  1740 widerumben endet , dergestalten das Sye mezger als Andre Pürzer , Jakob Räbl ,Wolfgang König , Phillip Rothfischer und Michael Vogl zu ainem bedungenen Stufftgeld ieder nit nur alein 3 fl für erwehntes jahr so zusamben 15fl macht  erlegen , sondern auch bemelte Fleischbanckh mit gueten Fleisch dem Saaz gemess versechen die lebendigen Stuckh vor der Schlachtung des Viechs an die bey denen Fleischbenckhen gesözte Saul der beschau willen denen Verordneten Fleischbschauern anbindten selbes nachgehents iedes Pfundt umb den rechten werth zusezen(22)
Vor der Fleischbank war auf dem Rindermarkt eine Säule eingegraben, an diesem Pfosten wurde das Schlachttier angebunden und musste vom Fleischbeschauer auf seine Gesundheit hin kontrolliert werden(23). Nur gefallenes, also bereits verendetes, Vieh fiel an den Abdecker, den Schinder also, der zuerst in Reitenstein, auf hofmärkischen Grund, später dann auf pfleggerichtischem Grund oberhalb Reitensteins seinen Betrieb hatte(24). Krankes aber lebendes Vieh verdarb dem Metzger nur den festgelegten Verkaufspreis.
In dem Vertrag war also noch die Rede von 5 Fleischbänken, die Verkaufstände der Metzger werden also einzeln verstiftet, auch wenn sich das Wort Fleischbank später für das Haus als solches eingebürgert hat.
Im Pachtvertrag von 1711 wurde darüber hinaus noch festgelegt, dass die gesamte Metzgerschaft in jedem Quartal 1 Keuk Inslet aufs Rathaus liefern mußten. Dieser Unschlitt, also ausgelassener Rindertalg, diente im Rathaus zur Beleuchtung.
Die Stift[Pacht] der Fleischbank war ein jährlicher Festbetrag, in der Regel 3 Gulden (Abkürzung: fl) pro Metzger, der an den Markt zu zahlen war. In den Kriegsjahren nach 1703,  als die Geschäfte der Metzger in Kötzting dann allzu schlecht gingen, baten sie um einen Nachlass, den sie auch erhielten. Aus Mangel an Arbeit lies sich der Fleischhacker Georg Kramer (Hausnummer 15, jetzt die Buchhandlung Reber am oberen Markt) sogar als Soldat anstellen und brauchte daher gar nichts zu zahlen(25): „Georg Kramer umb er sich uf der Schanz fuer ainen Schuetzen gebrauchen lassen:      nihil“(=zahlte nichts)      
Da die Fleischbank an die Metzger nur verpachtet war, damals sprach man von Stift,  musste der Markt für die Unterhaltskosten und Umbauten aufkommen und nur deswegen kennen wir das eine oder andere Detail dieses Bauwerks.
Wurde tatsächlich zusätzlich ein neuer Metzger in Kötzting in die Zunft aufgenommen, so musste eben ein neuer Platz geschaffen werden für Auslage und Bänke und so, geschehen im Jahre 1673, wird eben umgebaut.
1673 wird der Mauerer Türrigl Adam, ein Sohn des ehemaligen Kötztinger Propsteirichters Adam Türrigl vom Rigelstein und ein Mauerer entlohnt, dass er  bey den Fleischpenckhen in dem Gemeier herwerts gegen den Parella  (=heutige Bäckerei Grassl) durchgebrochen und ain Thier mit einem Fenster zu der fuer Andre Weissen  aufgerichten Fleischpenckh gemacht zugleich das Wuhnstibel ausgebessert(26)   In der Fleischbank konnte also nicht nur gearbeitet werden. Sondern auch ein längerer Aufenthalt war in der Wohnstube möglich.
Um sich die hygienischen Umstände besser vorstellen zu können, muss man berücksichtigen, dass Kötzting damals weder Kanalisation noch Abflussrohre kannte.
Die Schlachtabfälle, die Körperflüssigkeiten, der Unrat alles floss zusammen bei Regen mit dem Oberflächenwasser den Hang hinab und wurde auf halber Höhe des abschüssigen Weges beim Amtshaus (Hausname Wieser Girgl, heute Schirnstraße xx) mit einem, quer über den Weg gelegten, Baumstamm nach links in Richtung Osten in die Hohlgasse abgeleitet und von dort aus in einigen Wiesen zur Bewässerung benutzt, so die Brühe nicht vorher weiter oben in die Keuchen (=Zellen) der Gefangenen im Amtshaus hineingeschwappt war.
Diese, aus heutiger Sicht, unhaltbaren Zustände dauerten all die Jahrhunderte an und um das verschmutzte „Wildwasser“ wurden langjährige erbitterte Prozesse geführt, aber nicht wie man heutzutage vermuten würde, um es abzuhalten, sondern um es zu erhalten. Eine Wiese zu wässern, vor allem mit verschmutztem Wasser, war im hängigen Gelände eine der wenigen Möglichkeiten um den Ertrag der Wiesen zu steigern.
Der abschüssige Bereich gleich unter und hinter der Fleischbank, die sogenannte Wurmhöhe war in der Zeit noch Teil der Kötztinger Marktsbefestigung und, auch wenn heutzutage der genaue Verlauf nur vermutet werden kann, so gibt es doch Hinweise, dass hier früher Wehranlagen angelegt waren.
1652 verpfändet Leonhard Metz, einer der Metzger Kötztings(Metzstraße xx Hausname Dimpfl) seinen Garten an die Pfarrkirche Kötzting um 10 Gulden Kredit zu erhalten und beschreibt die Lage des Gartens: “er läge unter der Schanz bei den Fleischbänken“.(27)

Wie immer sind die Baurechnungen sehr aussagekräftig und liefern einen besseren Eindruck vom Haus.  Im Jahre 1768 ist die Bausubstanz erneut so schlecht, dass das Haus am einstürzen ist. 
Valentin  Kötterl ist der Mauerer, der den Schaden wieder repariert. Von dem gemainen Fleischpänk ist das obere Eck völlig herausgefallen und so auch der Stand zu beeden Seiten schadhaft und etwas eingefallen . Also hat gedachter Maurermeister und seine Gesellen nicht nur das Eck neu aufstellen sondern auch  die Seitenwände und sämtliche Fleischpenckh nebst dem Schlaghaus verbessern und verbuzen auch ein Khar neu machen (28) 
Neben den Verkaufständen, den Fleischbänken, ist hier von einem Schlachthaus die Rede und auch ein Brunnenkorb, ein „Khar“, ist vorhanden.     



[1]  WINFRIED HELM: Obrigkeit und Volk, in Passauer Studien zur Volkskunde, herausgegeben von Walter Hartinger, Lehrstuhl für Volkskunde der Universität Passau, Band 5 1993 S.41, danach gehörten zu den Ehehaftgewerben manchmal auch die Wirte und Bader.
[2] Sicherheit bedeutet hier in erster Linie einen Gebietsschutz für den Handwerker, also die Pflicht der Bewohner bei den ortsansässigen Handwerkern arbeiten zu lassen.
[3] Unabhängig vom unterschiedlichen Maß an Rechten der Bürger war jede Handwerksausübung in Märkten oder Städten an das Bürgerrecht gebunden und erst dieses ermöglichte auch dann das Recht eine Meisterprüfung bei der jeweiligen Zunft oder Gilde abzulegen.
[4] Auch ein Marktlehner konnte natürlich zusätzlich zu den realen Rechten auch eine personale Konzession als Handwerker besitzen, diese war dann auch übertragbar.
[5] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München im folgenden HStA genannt, GL Fasc 1836/77 

[6] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München (im Folgenden BayHStA) GL Fasc 1819 Streitigkeiten mit dem Markt Kötzting
[7] Stadtarchiv Kötzting (im Folgenden Stadt A Kötzting) AA IV 35 Seite 1
[8] Als Markt war Kötzting  Mitglied des dritten Standes und hatte damit Sitz und Stimme in der Standesversammlung in Landshut.
[9] BayHStA GL Fasc. 1819 Hofkammerakten Brief vom 15.11.1787
[10] StadtA Kötzting AA IX 37
[11] Staatsarchiv Landshut, (im Folgenden StA La),  Rentmeisteramt Straubing, Rentmeisterumrittsprotokolle 1648, Kötzting
[12] StA La Rentamt Straubing  Rentmeisterumrittsprotokoll 1640
[13] Stadtarchiv Kötzting (im Folgenden StadtA Kötzting genannt) Marktrechnungen Band  14 von 1686 Seite 20
[14] StadtA Kötzting Marktrechnungen Band 40 Seite 13
[15] JOHANN ANDREAS SCHMELLER: Bayerisches Wörterbuch München 1996 Band 1/1 S. 252 :sich brogeln, groß tun, sich prahlen
[16] Die heutige Metzstraße erhielt ihren Namen also nicht, wie in vielen anderen bayerischen Städten von der Schlacht bei Metz im deutsch französischen Krieg, sondern steht für eine Verkürzung des Wortes „Metzgerstraße“.
[17] Diese Wort Schirnstraße wurde in der Vergangenheit immer als Ableitung von „Schergenstraße“ gedeutet, weil die Amtmänner, die Schergen also, dort arbeiteten und wohnten. Im Zusammenhang mit der Arbeit am Material über Metzger gibt es aber auch eine andere Deutungsmöglichkeit. Unter „Schirn“ werden in anderen Städten die offenen Verkaufsstände der Metzger verstanden siehe  ADAM HAUSMANN in http://www.saugut.de/100jahr1.htm: Geschichte der Fleischer :Der Urmetzger verkaufte seine Ware nicht wie heute in seinem Haus, nein, es gab damals die sogenannten Fleischbänke, die hier in Schlüchtern[Ort in Hessen] mit Schern, Schirn oder Scharn bezeichnet wurden......Dort zogen die Metzger mit ihren Wagen hin, ausgerüstet mit Hackklotz, Waage, Fleischhaken, Beil und Messer. In großen Städten entwickelten sich daraus die Schirn, Gassen und Straßen.
[18] WILHELMINE GATTERMEIER, Metzgermeister Familie Wagner und das Haus am Fischmarkt 9 in Familienkundliche Beiträge der Gesellschaft für Familienforschung in der Oberpfalz E.V. Nr. 16 Seite 15: im Mittelalter baute man die Fleischhäuser an Flüsse oder über Bäche, damit man sie besser sauber halten konnte. An diese Regel hatte man sich in Kötzting offensichtlich nicht gehalten, die hygienischen Verhältnisse waren sicher problematisch, da Kötzting in der Metzgasse über kein fließendes Wasser verfügte.
[19] BayHStA Landshuter Abgabe 1982 KL Rott B2, S. 23 von 1654
[20] BayHStA Landshuter Abgabe 1982 KL Rott R1, 1638, weitere Vorbesitzer unter Vorbehalt: 1610 Fischer Wolf (KL Rott 113), 1584 Heimeram Weiß (KL Rott 110), 1462 Fischer Andre (KL Rott 111)
[21] Oswald Pareller war der ursprüngliche Besitzer des Mesnerhauses in der Herrengasse und auch Lehrer in Runding.
[22] StadtA Kötzting Ratsprotokolle IV 34 Seite 2
[23] StadtA Regensburg Pol II Fasc 148 in Regensburg ist sogar genauer geregelt, wie lange das Schlachtvieh an der Säule stehen muss: sie sollen auch kein Vieh schlachten es seye dann zuvor 4 Stunden vor dem Schlachthaus gestanden.
[24] Solch ein Abdecker war nicht nur für „gefallenes Vieh“ zuständig sondern auch für die „Verscharrung“ von Selbstmördern und getöteten Verbrechern – das Pfleggericht Kötzting hatte die hohe Gerichtsbarkeit und Kötzting eine Richtstätte -. Darüber hinaus versorgte der Abdecker auch die Jagdhunde des Landrichters. Im übrigen war der Beruf des Abdeckers ein unehrenhafter, was die Familien dazu zwang sich Ehepartner innerhalb des Berufsstandes zusuchen.
[25]  StadtA Kötzting Marktrechnungen Band  24 Seite 12
[26] Band 2 Seite 25
[27] Pfarrarchiv Kötzting Kirchenrechnungen 1662
[28] Stadt A Kötzting  Marktrechnung 1768 Seite 48




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Wenn du auf meinem Blog kommentierst, werden die von dir eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. deine IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Mehr Infos dazu findest du in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.